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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ovairo UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 27.10.2026 · Fassung: 5
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Website, der Web-Anwendung und der mobilen Anwendungen sowie für alle über diese Plattform geschlossenen Verträge zwischen dem Nutzer und der
Ovairo UG (haftungsbeschränkt) Franz-Joseph-Straße 11, 80801 München, Deutschland vertreten durch den Geschäftsführer Amr Hassan Amtsgericht München, HRB 315967 Telefon: +49 1575 1665994 · E-Mail: [email protected]
(„Ovairo“).
(2) „Nutzer“ ist, wer die Plattform nutzt. „Verbraucher“ ist ein Nutzer im Sinne des § 13 BGB. „Reisender“ ist die Person, für die eine Reiseleistung gebucht wird.
(3) „Leistungsträger“ ist das Luftfahrtunternehmen, der Beherbergungsbetrieb oder der sonstige Anbieter, der die Reiseleistung erbringt. „Vorleistungsanbieter“ ist ein Großhändler, von dem Ovairo Reiseleistungen bezieht.
(4) Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nur, wenn Ovairo ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungen und Rolle von Ovairo
(1) Ovairo stellt einen digitalen Reiseassistenten bereit, mit dem Nutzer Reisen planen und Reiseleistungen buchen können. Bei Flügen wird Ovairo als Vermittler tätig (Absatz 3), bei Unterkünften als Vertragspartner (Absatz 4).
(2) Ovairo bietet keine Pauschalreisen an.
(3) Flüge. Bei Flügen wird Ovairo als Reisevermittler tätig. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem Luftfahrtunternehmen zustande, das im Buchungsvorgang und in der Buchungsbestätigung als Vertragspartner benannt ist. Wird ein Flug ganz oder teilweise von einem anderen Luftfahrtunternehmen durchgeführt, wird dem Nutzer dieses ausführende Luftfahrtunternehmen bei der Buchung gesondert mitgeteilt. Den Flugpreis zieht der im Buchungsvorgang benannte Zahlungsempfänger ein; Zahlungsempfänger ist nicht Ovairo. Es gelten die Beförderungs- und Tarifbedingungen des vertragschließenden Luftfahrtunternehmens.
(4) Unterkünfte. Bei Beherbergungsleistungen ist Vertragspartner des Nutzers Ovairo. Ovairo bezieht die Unterkunft von einem Vorleistungsanbieter und stellt sie dem Nutzer im eigenen Namen bereit. Der Beherbergungsbetrieb und der Vorleistungsanbieter werden nicht Vertragspartei des Nutzers. Ovairo zieht den Preis der Beherbergungsleistung im eigenen Namen ein und leistet Erstattungen nach § 8a. Ergänzend gilt § 8a.
(5) Angabe im Buchungsvorgang. Vor Abgabe der Buchungserklärung und in der Buchungsbestätigung werden der Vertragspartner und der Zahlungsempfänger mit ihrer vollständigen Firma angegeben, bei Unterkünften also Ovairo. Bei Unterkünften wird zusätzlich der Beherbergungsbetrieb, in dem die Leistung erbracht wird, mit Namen und Anschrift benannt.
(6) Getrennte Verträge. Flüge und Unterkünfte werden auf der Plattform jeweils in einem eigenen Buchungsvorgang ausgewählt, zu einem eigenen Preis gebucht und gesondert bezahlt. Jede gebuchte Leistung beruht auf einem eigenen Vertrag mit dem jeweils nach Absatz 5 benannten Vertragspartner.
(7) Verbundene Reiseleistungen. Bucht der Reisende über die Plattform für dieselbe Reise Leistungen verschiedener Art, kann eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB vorliegen. In diesem Fall unterrichtet Ovairo den Reisenden vor Abgabe seiner Buchungserklärung mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Formblatt. Die Rechte, die das Gesetz Reisenden bei Pauschalreisen gewährt, kann er dann nur geltend machen, soweit § 651w Abs. 4 BGB dies vorsieht; seine gesetzlichen Rechte bei verbundenen Reiseleistungen bleiben unberührt.
(8) Reiseassistent. Der Reiseassistent ist ein KI-System. Seine Antworten, insbesondere Reisevorschläge, Preisangaben in der Unterhaltung sowie Hinweise zu Einreise, Visa, Gesundheit, Wetter oder Sicherheit, sind unverbindliche Vorschläge und können unvollständig, veraltet oder unrichtig sein. Verbindlich sind allein die Angaben im Buchungsvorgang und in der Buchungsbestätigung.
(9) Ovairo schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit und keinen bestimmten Preis von Reiseleistungen Dritter vor Abgabe der Buchungserklärung.
§ 3 Nutzerkonto
(1) Einzelne Funktionen setzen ein Nutzerkonto voraus. Ein Anspruch auf Einrichtung eines Nutzerkontos besteht nicht.
(2) Die Plattform richtet sich an volljährige Personen.
(3) Der Nutzer hat wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Die Namen der Reisenden müssen mit dem für die Reise verwendeten Ausweisdokument übereinstimmen. Kosten, die durch unrichtige Angaben entstehen, insbesondere Gebühren der Luftfahrtunternehmen für Namenskorrekturen, trägt der Nutzer, soweit er die Unrichtigkeit zu vertreten hat.
(4) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Bei Verdacht auf Missbrauch ist Ovairo unverzüglich zu informieren.
(5) Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit in den Kontoeinstellungen löschen. Bestehende Buchungen bleiben davon unberührt.
§ 4 Vertragsschluss und Buchungsablauf
(1) Die Darstellung von Reiseleistungen auf der Plattform ist kein bindendes Angebot.
(2) Ablauf. Der Nutzer wählt eine Reiseleistung aus und gibt die Daten der Reisenden ein. Auf der abschließenden Seite werden ihm die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis, der Vertragspartner und die Daten der Reisenden angezeigt. Bis zum Absenden kann der Nutzer seine Eingaben über die Zurück-Funktion und die Eingabefelder jederzeit prüfen und berichtigen.
(3) Buchungserklärung. Mit dem Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags über die ausgewählte Reiseleistung mit dem nach § 2 Abs. 5 benannten Vertragspartner ab. Bei vermittelten Leistungen beauftragt er Ovairo zugleich mit der Vermittlung. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Buchung bestätigt wird. Ovairo bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
(4) Bedingungen. Vor Abgabe der Buchungserklärung werden dem Nutzer diese AGB sowie die für die gewählte Leistung geltenden Bedingungen des Leistungsträgers, insbesondere zu Umbuchung, Stornierung, Erstattung und Gepäck, zugänglich gemacht. Der Nutzer bestätigt ihre Geltung ausdrücklich; ohne diese Bestätigung kann die Buchung nicht abgeschlossen werden. Ovairo speichert die Bestätigung, ihren Zeitpunkt und die zugrunde liegende Fassung dieser AGB.
(5) Nichtzustandekommen. Kommt der Vertrag nicht zustande, etwa weil die Leistung nicht mehr verfügbar ist, informiert Ovairo den Nutzer unverzüglich. Bereits belastete Beträge werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, erstattet; eine bloße Kartenreservierung wird unverzüglich freigegeben.
(6) Vertragssprache und Speicherung. Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich. Ovairo übersendet dem Nutzer unverzüglich nach Vertragsschluss eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (§ 312f Abs. 2 BGB); diese enthält die Buchungsdaten sowie diese AGB in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung in Textform. Ovairo speichert, welche Fassung dieser AGB dem Vertrag zugrunde liegt. Die Buchungsdaten kann der Nutzer jederzeit über die Buchungsverwaltung abrufen. Diese AGB sind unter https://ovairo.com/agb abrufbar und speicherbar.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Alle angezeigten Preise sind Endpreise einschließlich aller unvermeidbaren und vorhersehbaren Steuern, Gebühren und Zuschläge. Vor Ort zu zahlende Steuern und Abgaben werden vor Abgabe der Buchungserklärung gesondert angegeben.
(2) Fakultative Zusatzleistungen, etwa Gepäck oder Sitzplatzreservierungen, bucht der Nutzer nur durch eigene aktive Auswahl hinzu. Ovairo setzt keine vorausgewählten Zusatzleistungen ein.
(3) Ein etwaiges Entgelt von Ovairo wird vor Abgabe der Buchungserklärung gesondert und betragsmäßig ausgewiesen.
(4) Die Zahlung erfolgt an den im Buchungsvorgang benannten Zahlungsempfänger über die dort angebotenen Zahlungsarten.
(5) Erfolgt die Abrechnung in einer anderen Währung als der Anzeigewährung, können Entgelte des kartenausgebenden Instituts anfallen.
(6) Ändert sich der Preis zwischen Auswahl und Buchungserklärung, wird der Nutzer vor Abgabe der Buchungserklärung auf den neuen Preis hingewiesen. Maßgeblich ist der unmittelbar vor der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ angezeigte Preis.
(7) Kosten aus Pflichtverletzungen des Nutzers. Veranlasst der Nutzer schuldhaft eine unberechtigte Rückbelastung einer Zahlung, kann Ovairo Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verlangen.
Gleiches gilt für Forderungen, die ein Leistungsträger wegen einer schuldhaften Verletzung seiner Tarifbedingungen durch den Nutzer gegenüber Ovairo geltend macht, insbesondere wegen der missbräuchlichen Nutzung von Tarifen (etwa durch absichtliches Nichtantreten von Teilstrecken).
Ovairo teilt dem Nutzer Grund und Höhe einer solchen Forderung in Textform mit. Dem Nutzer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 6 Widerrufsrecht
(1) Flüge. Für Verträge über die Beförderung von Personen gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht (§ 312 Abs. 2 Nr. 14 BGB). Den Beförderungsvertrag mit dem Luftfahrtunternehmen kann der Nutzer daher nicht widerrufen.
(2) Vermittlungsleistung. Für die Vermittlung durch Ovairo zahlt der Nutzer keinen Preis. Ein etwaiges Widerrufsrecht erlischt mit der vollständigen Erbringung der Vermittlungsleistung; diese ist mit der Bestätigung der Buchung vollständig erbracht (§ 356 Abs. 5 Nr. 1 BGB).
(3) Unterkünfte. Bei Verträgen über die Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
(4) Für Stornierung und Umbuchung gelten §§ 8 und 8a.
§ 7 Zulässige Nutzung
(1) Der Nutzer darf die Plattform nicht rechtswidrig oder missbräuchlich nutzen. Untersagt sind insbesondere
a) das automatisierte Auslesen von Inhalten oder Preisen (etwa durch Bots, Crawler oder Scraping-Werkzeuge) ohne ausdrückliche Zustimmung von Ovairo in Textform; b) das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen, Zugangsbeschränkungen oder Ratenbegrenzungen; c) Buchungen ohne ernsthafte Reiseabsicht und Buchungen, die gegen die Tarifbedingungen der Leistungsträger verstoßen; d) die Verwendung fremder Zahlungsmittel ohne Berechtigung; e) Eingaben, die den Reiseassistenten zu rechtswidrigen oder diskriminierenden Ausgaben veranlassen sollen; f) die Verwendung von Ausgaben des Reiseassistenten zum Training anderer KI-Systeme.
(2) Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß kann Ovairo den Zugang vorübergehend beschränken oder das Nutzerkonto sperren. Ovairo hört den Nutzer vorher an, soweit dies zumutbar ist. Bestehende Buchungen bleiben unberührt.
§ 8 Stornierung und Umbuchung vermittelter Leistungen
(1) Ob und zu welchen Bedingungen eine vermittelte Leistung storniert oder umgebucht werden kann, richtet sich nach den Bedingungen des Leistungsträgers, die dem Nutzer vor der Buchung angezeigt wurden.
(2) Ovairo leitet Stornierungs- und Umbuchungswünsche unverzüglich an den Leistungsträger weiter.
(3) Erstattungen für vermittelte Leistungen schuldet der Leistungsträger. Sie erfolgen in der Regel durch den Zahlungsempfänger auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Soweit Ovairo Erstattungsbeträge erhält, leitet Ovairo sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang, an den Nutzer weiter.
(4) Für vermittelte Leistungen, deren Preis nicht an Ovairo gezahlt wurde, ist Ovairo im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Leistungsträgers nicht Schuldner der Erstattung.
§ 8a Unterkünfte im eigenen Namen
(1) Für Unterkünfte nach § 2 Abs. 4 schuldet Ovairo die Bereitstellung der gebuchten Unterkunft im gebuchten Zeitraum entsprechend der Leistungsbeschreibung und den bei der Buchung angezeigten Raten- und Stornobedingungen.
(2) Leistungsumfang, Verpflegung, Stornofristen und Stornokosten richten sich nach den Bedingungen der gebuchten Rate, die dem Nutzer vor Abgabe der Buchungserklärung angezeigt und in der Buchungsbestätigung wiedergegeben werden. Bei als nicht erstattungsfähig gekennzeichneten Raten bleibt der Preis auch bei Stornierung geschuldet. Ovairo rechnet ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Verwertung an; Steuern und Abgaben, die bei Nichtantritt nicht anfallen, werden erstattet.
(3) Storniert der Nutzer innerhalb einer kostenfreien Stornofrist, erstattet Ovairo bereits gezahlte Beträge unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen; eine bloße Kartenreservierung wird unverzüglich freigegeben.
(4) Zeigt sich ein Mangel der Unterkunft, hat der Reisende ihn Ovairo unverzüglich anzuzeigen, damit Ovairo Abhilfe schaffen kann. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rechte des Reisenden und § 10.
(5) Ein Vermerk im Buchungsbeleg des Beherbergungsbetriebs, wonach ein Dritter als Vertreter des Betriebs zahlungsberechtigt ist, betrifft nur das Verhältnis zwischen Ovairo und ihren Vorleistungsanbietern. Vertragspartner des Reisenden bleibt Ovairo.
§ 9 Fluggastrechte
(1) Ansprüche auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Annullierung, großer Verspätung oder Nichtbeförderung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 richten sich gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, nicht gegen Ovairo.
(2) Ovairo unterstützt den Nutzer bei der Kontaktaufnahme mit dem Luftfahrtunternehmen. Eine rechtliche Prüfung oder Durchsetzung von Ansprüchen übernimmt Ovairo nicht.
§ 10 Haftung
(1) Ovairo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Ovairo auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei Unterkünften, die Ovairo nach § 2 Abs. 4 im eigenen Namen bereitstellt, ist die Haftung nach Absatz 2 zusätzlich auf den dreifachen Preis der betroffenen Beherbergungsleistung begrenzt.
(4) Im Übrigen haftet Ovairo für leichte Fahrlässigkeit nicht.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Ovairo.
(6) Bei vermittelten Leistungen schuldet Ovairo die ordnungsgemäße Vermittlung, insbesondere die richtige Übermittlung der Buchungsdaten. Für die Erbringung der vermittelten Leistung selbst haftet der Leistungsträger.
(7) Die Hinweise in § 2 Abs. 8 lassen die Haftung nach den Absätzen 1 und 2 unberührt.
(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Verfügbarkeit der Plattform
Ovairo bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen bei Vorleistungsanbietern und höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Bestätigte Buchungen bleiben davon unberührt.
§ 12 Rechte an Inhalten
(1) Die Rechte an der Plattform, ihrer Software, ihren Datenbanken und Marken stehen Ovairo oder ihren Lizenzgebern zu. Ovairo räumt dem Nutzer für die Dauer der Nutzung ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Plattform bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Die vom Reiseassistenten für den Nutzer erstellten Reisepläne darf der Nutzer für private und interne geschäftliche Zwecke frei verwenden.
(3) Stellt der Nutzer eigene Inhalte ein, etwa ein Profilbild, räumt er Ovairo ein einfaches, unentgeltliches Recht ein, diese Inhalte zum Betrieb der Plattform zu nutzen. Das Recht erlischt, sobald der Nutzer den Inhalt löscht.
§ 13 Änderungen dieser AGB
(1) Für jede Buchung gelten diese AGB in der bei Abgabe der Buchungserklärung gültigen Fassung. Spätere Änderungen gelten für bereits geschlossene Verträge nicht.
(2) Für die Nutzung des Nutzerkontos gelten geänderte AGB erst, wenn der Nutzer ihnen ausdrücklich zustimmt. Ovairo teilt beabsichtigte Änderungen mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Stimmt der Nutzer nicht zu, können beide Seiten den Nutzungsvertrag über das unentgeltliche Nutzerkonto mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Bestehende Buchungen bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung unter https://ovairo.com/privacy.
§ 15 Beschwerden und Streitbeilegung
(1) Beschwerden kann der Nutzer an [email protected] richten.
(2) Ovairo ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Ovairo kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Unternehmensübertragung auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Ovairo informiert den Nutzer hierüber in Textform; der Nutzer kann den Vertrag in diesem Fall ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(4) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.